Wir liefern Ihnen heliumgefüllte Ballons in verschiedenen Formen, Farben und Größen für einen Massenstarts z.B. vor der Kirche oder dem Standesamt, Firmenveranstaltungen uvm.
Senden Sie uns einfach eine Anfrage mit Ihren Vorstellungen, Farbwunsch, der genauen Lieferadresse und Ihrem Wunschliefertermin per Mail an info@sonjasballon-shop.de.
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot inklusive Anlieferung.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch:
Tel. 07651/2040801
Sie möchten Ihre Bestellung in einer der Renz Radsport Filialen oder in unserer Werkstatt persönlich abholen? Kein Problem! Sie können alle Ballonbestellungen auch zur Abholung bei uns vorbestellen!
Bitte notieren Sie bei Bestellung wann Sie Ihre Bestellung wo abholen möchten! Vielen Dank!
Gerne können Sie Ihre Abholbestellung telefonisch oder per Mail aufgeben.
Tel. 07651/2040801
info@sonjasballon-shop.de
Bitte beachten Sie das bei den Abholaufträgen die Zahlung bei Abholung ausschließlich per BARZAHLUNG möglich ist!
Eine Abholung ist in allen Renz Radsport Filialen und in unserer Werkstatt nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Für den Schwarzwald Baar Kreis:
Renz Radsport
Zähringerstraße 12
78199 Bräunlingen
Für Titisee-Neustadt und Umgebung:
Renz Radsport
Titiseestraße 57/1
79822 Titisee-Neustadt
Als kleiner Anhaltspunkt zur Menge der Ballons die Sie in Ihren PKW laden können:
In einen Golf passen (bei umgeklappter Rückbank!) 40 Herzballons mit 40cm Durchmesser.
Sonjas Ballon-Tipp zu Heliumballons :
Wichtige Informationen zum steigen lassen von Heliumballons
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Für Aufstiege von Heliumballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
Mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen werden die folgenden Informationen benötigt:
Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
Bitte bedenken Sie auch: je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet, kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung unter www.dfs.de